Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Musikazz · Stand: Oktober 2026
Herzlich willkommen bei Musikazz! Damit unsere Zusammenarbeit auf einer klaren und fairen Grundlage steht, haben wir hier die Rahmenbedingungen für unsere gemeinsamen Projekte zusammengefasst.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Fotoshootings/Videoshootings/Musikproduktion und damit verbundene Leistungen, die zwischen Ihnen (im Folgenden „Kunde“) und Musikazz (im Folgenden „wir“ oder „uns“) geschlossen werden.
- Vorrang: Leistungsbeschreibungen und Hinweise auf unserer Webseite dienen der Information. Bei Abweichungen zwischen diesen Beschreibungen und den vorliegenden AGB gehen die AGB vor, sofern im Angebot oder in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Volljährigkeit: Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an volljährige Personen. Wir arbeiten nicht mit Minderjährigen – weder als Kunden noch als fotografierte Personen. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben, und versichert, dass auch alle weiteren abgebildeten Personen volljährig sind. Wir sind berechtigt, vor oder bei dem Shooting einen Altersnachweis (z. B. Personalausweis) zu verlangen. Kann dieser nicht erbracht werden, sind wir berechtigt, das Shooting nicht durchzuführen; § 4 Ziffer 2 gilt in diesem Fall entsprechend.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Pakete und individuelle Angebote: Für bestimmte Leistungen (z. B. Business-Fotografie, Artists & Brands sowie Sedcard & Modeling) bieten wir Pakete mit festen Leistungsumfängen und Ab-Preisen an, die auf unserer Webseite beschrieben sind. Ausgewählte Pakete sind einmalig oder als Abo (§ 4a) buchbar. Für alle übrigen Projekte sowie für Leistungen, die über ein Paket hinausgehen, erstellen wir ein individuelles, unverbindliches Angebot per E-Mail. Maßgeblich ist stets der im Angebot oder in der Buchungsbestätigung vereinbarte Umfang.
- Zum Wert unserer Arbeit: Ein professionelles Foto- oder Videoprojekt ist mehr als nur das Drücken des Auslösers. Unser Angebot berücksichtigt alle Aspekte – von der Konzeption über die Durchführung bis zur aufwendigen Nachbearbeitung und der Einräumung von Nutzungsrechten. Insbesondere die kommerziellen Nutzungsrechte stellen einen erheblichen Wert dar, der oft unterschätzt wird. Wir legen Wert auf Transparenz und möchten, dass Sie verstehen, wie sich der Preis für ein hochwertiges, rechtssicheres und einzigartiges Ergebnis zusammensetzt.
- Buchung: Indem Sie unser Angebot bzw. unsere Buchungsbestätigung annehmen (z. B. per E-Mail), buchen Sie den Termin verbindlich. Mit der Buchung erkennen Sie diese AGB an.
- Anzahlung: Um Ihren Termin fest zu reservieren, ist eine Anzahlung erforderlich. Die Höhe der Anzahlung beträgt 30 % des im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Gesamtpreises. Für Abo-Pakete gilt stattdessen § 4a Ziffer 3.
- Bestätigung: Ihr Termin gilt als fest bestätigt, sobald die Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist. Die Anzahlung wird selbstverständlich vollständig auf den finalen Rechnungsbetrag angerechnet.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Preise: Die Kosten für das Fotoshooting richten sich nach dem im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung vereinbarten Umfang.
- Zusatzleistungen: Wünschen Sie nach dem Shooting mehr Bilder als ursprünglich vereinbart oder eine Express-Bearbeitung, passen wir die Vergütung entsprechend an. Über alle zusätzlich anfallenden Kosten informieren wir Sie transparent im Voraus.
- Reisekosten und Spesen: Anfallende Reisekosten (z. B. Kilometerpauschale, Bahn- oder Flugtickets) sowie eventuelle Spesen (z. B. für Verpflegung bei Ganztagsbuchungen oder Übernachtungskosten) sind nicht im Grundhonorar bzw. Paketpreis enthalten. Diese Kosten werden im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung transparent aufgeführt und vom Kunden getragen.
- Rechnung: Nach dem Shooting und Ihrer finalen Bildauswahl erhalten Sie von uns die Endrechnung per E-Mail. Für Abo-Pakete gilt § 4a Ziffer 3.
- Fälligkeit: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern.
- Ratenzahlung: Eine Ratenzahlung ist nach individueller Absprache möglich und wird in einer separaten Vereinbarung festgehalten.
§ 4 Stornierung, Umbuchung und Ausfall
- Umbuchung: Eine einmalige Umbuchung Ihres Termins ist bis 14 Tage vorher kostenfrei möglich. Bei einer späteren Umbuchung behalten wir die geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung ein.
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Stornierung durch den Kunden:
- Bis 14 Tage vor dem Termin: Sie können kostenfrei stornieren. Eine bereits geleistete Anzahlung erstatten wir Ihnen vollständig zurück.
- Weniger als 14 Tage, aber mehr als 48 Stunden vor dem Termin: Wir behalten die geleistete Anzahlung als pauschale Ausfallentschädigung ein.
- Innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: Wir berechnen eine Ausfallentschädigung in Höhe von 75 % des vereinbarten Auftragspreises. Eine bereits geleistete Anzahlung wird darauf angerechnet.
- Wetterrisiko bei Außenterminen: Bei Outdoor-Aufträgen liegt die Entscheidung über die Durchführbarkeit bei schlechten Wetterbedingungen (z. B. starker Regen, Sturm) allein bei uns als Fotografen. Kann ein Termin aus Wettergründen nicht stattfinden, wird in Absprache mit Ihnen ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart. Die vereinbarte Anzahlung behält ihre Gültigkeit. Weitere Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- Wichtiger Hinweis: Bei den Pauschalen unter Ziffer 1 und 2 bleibt Ihnen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
- Stornierung durch uns: Sollten wir aus unvorhersehbaren, wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) den Termin absagen müssen, erstatten wir Ihnen die Anzahlung selbstverständlich umgehend zurück. Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Wir bemühen uns in diesem Fall jedoch, einen für Sie passenden Ersatztermin zu finden.
- Form: Stornierungen und Umbuchungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
- Abo-Pakete: Für einzelne Termine im Abo gelten anstelle der Ziffern 1 und 2 die Regelungen in § 4a.
§ 4a Abo-Pakete
- Leistung: Im Abo erhalten Sie pro Kalendermonat ein Shooting im Umfang des gebuchten Pakets einschließlich der dort genannten Anzahl bearbeiteter Bilder. Der Abo-Monatspreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
- Laufzeit und Kündigung: Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate ab Beginn des ersten Abo-Monats. Das Abo kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, läuft das Abo auf unbestimmte Zeit weiter und kann danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Zahlung: Der Monatspreis ist jeweils zu Beginn des Abo-Monats im Voraus fällig. Eine Anzahlung nach § 2 Ziffer 4 fällt nicht an. Wir stellen Ihnen monatlich eine Rechnung per E-Mail.
- Terminvereinbarung: Den Termin für den jeweiligen Monat stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab. Ein vereinbarter Termin kann bis 48 Stunden vorher kostenfrei innerhalb desselben Monats oder einmalig in den Folgemonat verlegt werden.
- Nicht genutzte Termine: Wird ein Termin später als 48 Stunden vorher abgesagt, nicht wahrgenommen oder bis zum Ende des Folgemonats nicht nachgeholt, gilt die Leistung dieses Monats als verbraucht. Eine Erstattung erfolgt nicht. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Ausfall durch uns oder Wetter: Können wir einen Termin aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) oder wegen ungeeigneter Wetterbedingungen bei Außenterminen nicht durchführen, holen wir ihn zeitnah nach. Ist dies nicht möglich, erstatten wir den anteiligen Monatspreis.
- Nutzungsrechte: Für die Bilder jeder Lieferung gilt eine eigene Nutzungsdauer gemäß § 7 B.3. Sie besteht auch nach Ende des Abos fort.
§ 5 Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung
- Auswahlgalerie: Nach dem Shooting stellen wir Ihnen die besten Bilder in einer passwortgeschützten Onlinegalerie zur Verfügung. Diese Bilder sind in geringer Auflösung und mit einem Wasserzeichen versehen und dienen ausschließlich Ihrer persönlichen Auswahl.
- Keine Rohdateien (RAWs): Unser künstlerischer Prozess umfasst auch die Bildbearbeitung. Daher sind unbearbeitete Originaldateien (RAWs) nicht Teil unseres Angebots und können nicht erworben werden.
- Schutz der Auswahlbilder: Das Anfertigen und Verbreiten von Screenshots der Auswahlgalerie ist nicht gestattet.
- Bearbeitungszeit: Nach Ihrer finalen Auswahl bearbeiten wir Ihre Bilder sorgfältig. Bei Paketen gilt die dort angegebene Lieferzeit. Im Übrigen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel zwei bis vier Wochen, je nach Auftragslage und Umfang.
- Finale Lieferung: Die fertig bearbeiteten Bilder erhalten Sie in hoher Auflösung ohne Wasserzeichen über eine Download-Galerie. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem wir Ihnen den Zugang zur Download-Galerie per E-Mail übermitteln.
- Downloadfrist: Die Download-Galerie steht Ihnen für 30 Tage zur Verfügung. Wir empfehlen, die Bilder umgehend zu sichern. Sollten Sie die Bilder danach erneut benötigen, stellen wir sie Ihnen gegen eine geringe Aufwandsgebühr von 15,00 € gerne erneut bereit.
§ 6 Künstlerischer Gestaltungsspielraum und Mängelrüge
- Künstlerischer Gestaltungsspielraum: Sie buchen uns aufgrund unseres individuellen, künstlerischen Stils. Sie sind sich daher bewusst, dass die Bild- und Tonaufnahmen sowie deren Bearbeitung unserem künstlerischen Gestaltungsspielraum unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich dieses künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen.
- Umgang mit Mängeln: Technische Mängel sind davon selbstverständlich unberührt. Beanstandungen technischer Art sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Werke in Textform mitzuteilen. Bei berechtigten Mängeln steht uns das Recht zur Nachbesserung (z. B. Neubearbeitung) zu. Erst nach mindestens zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen stehen Ihnen die weitergehenden gesetzlichen Rechte zu.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte an allen erstellten Werken
A. Allgemeine Bestimmungen für alle Werke (Bilder, Videos, Musik/Ton)
- Urheberrecht: Das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Werken – insbesondere an Bildern, Videos und Musik-/Tonaufnahmen – liegt uneingeschränkt bei den jeweiligen Schöpfern. Dies gilt für uns (kazz_photography und Siko_Beatz) ebenso wie für alle unsere Kooperationspartner, unabhängig davon, ob diese auf bezahlter oder ehrenamtlicher Basis mitwirken.
- Keine Bearbeitung durch Dritte: Alle von uns gelieferten Werke spiegeln einen spezifischen künstlerischen Stil wider und sind als Gesamtwerk zu verstehen. Daher ist eine nachträgliche Bearbeitung, Veränderung, Verfremdung oder sonstige Umgestaltung der Werke – seien es Bilder, Videos oder die dazugehörige Musik/Tonspur (z. B. durch Filter, Presets, neue Schnitte, neue Abmischungen) – ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Für kommerzielle Nutzungen gilt ergänzend § 7 B. Ziffer 3 d).
- Gewerbliche Nutzung: Jede Nutzung, die über den privaten Gebrauch hinausgeht (z. B. für Unternehmenswebseiten, Werbung, Flyer, bezahlte Kooperationen), bedarf einer kommerziellen Lizenz. Ist diese Bestandteil eines gebuchten Pakets oder Angebots, gelten Umfang und Dauer gemäß § 7 B. Ziffer 3. Andernfalls ist vor der Nutzung unsere schriftliche Zustimmung und der Erwerb einer entsprechenden Lizenz erforderlich.
B. Spezifische Bestimmungen für Bild- und Videomaterial
- Private Nutzungsrechte: Mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung erwerben Sie die einfachen, nicht-kommerziellen Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Dies umfasst insbesondere die Erlaubnis, die Werke für persönliche Zwecke zu nutzen (z. B. für Abzüge und Fotoalben, zum Teilen mit Familie und Freunden oder zur Veröffentlichung auf Ihren privaten, nicht-kommerziellen Social-Media-Profilen).
- Zwingende Namensnennung: Sie sind verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung eine klare Urhebernennung in der Form „Foto & Retusche/Video/Musikproduktion: Musikazz“ sowie eine direkte Verlinkung unseres Social-Media-Profils vorzunehmen. Bei kommerziellen Nutzungen, bei denen eine Nennung am Bild unüblich oder technisch nicht möglich ist (z. B. Werbeanzeigen, Plakate, Visitenkarten, Bewerbungs- und Profilbilder, Sedcards), genügt eine Nennung im Impressum bzw. Bildnachweis der eigenen Webseite. Die Pflicht zur Namensnennung ist wesentlicher Bestandteil der Lizenz.
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Kommerzielle Nutzungsrechte (Pakete und kommerzielle Aufträge):
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a) Umfang: Mit vollständiger Bezahlung der Rechnung erwerben Sie ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur kommerziellen Nutzung der gelieferten Bilder für Ihr eigenes Unternehmen, Ihre eigene künstlerische Tätigkeit bzw. Ihre Tätigkeit als Model. Der Umfang richtet sich nach dem gebuchten Paket:
- Profi-Porträt: Unternehmenswebseite, berufliche Netzwerke (z. B. LinkedIn) und organische Social-Media-Beiträge.
- Team & Business: zusätzlich Printmedien (z. B. Flyer, Broschüren, Pressearbeit).
- Corporate Story: zusätzlich bezahlte Werbung und Kampagnen (z. B. Online-Anzeigen, Plakate, Messen).
- Artist Basic und Social Starter: eigene Social-Media-Kanäle einschließlich gesponserter Beiträge auf diesen Kanälen, eigene Webseite, Profile auf Streaming- und Musikplattformen sowie Pressekit.
- Promo Pro und Content Flow: zusätzlich Promotion und Printmedien (z. B. Pressearbeit, Event-Ankündigungen, Flyer, Poster).
- Brand Hero und Content Boost Pro: zusätzlich bezahlte Werbung und Kampagnen sowie die Nutzung durch Kooperationspartner des Kunden im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit; bei Brand Hero zusätzlich Merchandise.
- Pola & Digitals, Pola Start, Sedcard und Portfolio Pro: Eigenvermarktung als Model, insbesondere Sedcard, Comp Card, Bewerbungen bei Agenturen, Model- und Casting-Plattformen sowie eigene Social-Media-Kanäle und Webseite. Abweichend von e) dürfen Agenturen, die den Kunden vertreten oder bei denen er sich bewirbt, die Bilder zur Darstellung des Kunden auf ihrer Webseite sowie zur Vorstellung bei Kunden und Castings nutzen. Eine Nutzung durch Dritte für deren eigene Werbung ist nicht enthalten.
Der Umfang gilt gleichermaßen für einmalige Buchungen und Abo-Pakete. Cover-Artwork: Bilder, die als Cover einer Veröffentlichung (z. B. Single, EP, Album) verwendet werden, dürfen für diese Veröffentlichung und deren Bewerbung abweichend von b) zeitlich unbefristet genutzt werden. Enthalten sind bei Promo Pro eine Veröffentlichung, bei Brand Hero bis zu drei Veröffentlichungen; im Übrigen nur nach gesonderter Vereinbarung. Bei individuellen Angeboten gilt der dort vereinbarte Umfang.
- b) Dauer: Das Nutzungsrecht gilt für 24 Monate ab dem Tag der Lieferung gemäß § 5 Ziffer 5. Bei Abo-Paketen beginnt die Nutzungsdauer für jede Lieferung gesondert und besteht auch nach Ende des Abos fort. Nach Ablauf ist der Kunde selbst verpflichtet, die Bilder nicht mehr neu zu veröffentlichen, Werbenutzungen einzustellen sowie Abbildungen auf der eigenen Webseite, Sedcards und Plattformprofilen zu entfernen oder zu ersetzen. Bereits gedruckte Materialien und bereits hergestelltes Merchandise dürfen aufgebraucht, aber nicht nachproduziert werden. Organische Social-Media-Beiträge, die innerhalb der Nutzungsdauer veröffentlicht wurden, dürfen bestehen bleiben.
- c) Verlängerung: Das Nutzungsrecht kann vor oder nach Ablauf jeweils um 12 Monate zu den zum Zeitpunkt der Verlängerung auf unserer Webseite angegebenen Preisen verlängert werden. Die Verlängerung ist in Textform zu beantragen und wird mit Zahlungseingang wirksam. Jede Verlängerung schließt unmittelbar an das bisherige Ablaufdatum an, auch wenn sie erst nach Ablauf gebucht wird. Bucht der Kunde innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf ein neues Shooting, verlängert sich das Nutzungsrecht an den bisherigen Bildern kostenfrei um 12 Monate ab dem bisherigen Ablaufdatum, sofern das neue Shooting durchgeführt und vollständig bezahlt wird. Wird es storniert, entfällt die kostenfreie Verlängerung; für eine zwischenzeitliche Nutzung gilt § 7 B.3 g). Für die Bilder aus dem neuen Shooting gilt eine eigene Nutzungsdauer von 24 Monaten ab deren Lieferung.
- d) Anpassungen: Abweichend von § 7 A. Ziffer 2 sind Zuschnitte und Formatanpassungen (z. B. für Banner, Profilbilder, Sedcards oder Anzeigenformate) gestattet. Weitergehende Bearbeitungen bedürfen unserer Zustimmung.
- e) Dritte: Sie dürfen die Bilder an Dienstleister (z. B. Agenturen, Druckereien, Webdesigner) weitergeben, soweit dies zur Umsetzung der lizenzierten Nutzung erforderlich ist. Eine Nutzung durch Dritte für eigene Zwecke ist ausgeschlossen, soweit sie nicht nach a) ausdrücklich gestattet ist.
- f) Exklusivität: Exklusive Nutzungsrechte sowie längere Nutzungszeiträume sind nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung möglich.
- g) Überschreitung: Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang oder die vereinbarte Dauer hinaus ist nicht vom Nutzungsrecht gedeckt. In diesem Fall sind wir berechtigt, für die nicht lizenzierte Nutzung eine angemessene, marktübliche Lizenzgebühr zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Eigenwerbung: Wir sind berechtigt, die Werke zur Eigenwerbung (z. B. auf unserer Webseite, in sozialen Medien und Portfolios) zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen der abgebildeten Personen entgegenstehen oder Sie dem bei Vertragsschluss in Textform widersprechen.
C. Spezifische Bestimmungen für Musik/Ton (Individuelle Audio-Produktion)
- Nutzungsrechte: Mit vollständiger Bezahlung der Rechnung erhalten Sie eine exklusive Nutzungslizenz für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferung. Diese Lizenz berechtigt Sie zur Verwendung der Musik ausschließlich in Verbindung mit dem von uns erstellten Bild- und Videomaterial auf Ihren Social-Media-Kanälen. Eine Verlängerung ist auf Anfrage möglich.
- Zwingende Namensnennung: Bei jeder Veröffentlichung, die das individuelle Audiomaterial enthält, sind Sie verpflichtet, den Produzenten in geeigneter Form zu nennen: „Musik produced by: Siko_Beatz“ sowie sein Profil, sofern vorhanden, zu verlinken. Diese Pflicht zur Namensnennung ist wesentlicher Bestandteil der Lizenz.
§ 8 Mitwirkung Dritter (Stylisten, Visagisten, Models etc.)
- Unverbindliche Empfehlungen: Sprechen wir Empfehlungen für weitere Dienstleister aus (z. B. für Hair- & Make-Up, Styling oder Models), so basieren diese auf unseren subjektiven, positiven Erfahrungen. Es handelt sich hierbei um eine reine Empfehlung. Sie sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen.
- Separates Vertragsverhältnis: Beauftragen Sie einen von uns empfohlenen Dritten, kommt ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Dienstleister zustande. Wir agieren lediglich als Vermittler und werden nicht Vertragspartei.
- Keine Haftung für Dritte: Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Leistung, Qualität oder eventuelle Ausfälle der von uns empfohlenen Dienstleister. Etwaige Mängel oder Unzufriedenheiten mit der Leistung eines Dritten sind ausschließlich mit diesem zu klären und berühren unseren Vertrag sowie unseren Vergütungsanspruch nicht.
§ 9 Pflichten des Kunden (Locations, Genehmigungen, Requisiten)
- Locations & Genehmigungen: Findet das Shooting nicht in unserem Studio statt, sind Sie als Kunde für die Auswahl der Location verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Einholung aller erforderlichen Foto- und Drehgenehmigungen sowie die Übernahme eventueller Eintrittsgelder oder Location-Mieten. Wir beraten Sie dabei gerne, übernehmen jedoch keine organisatorische oder finanzielle Verantwortung.
- Requisiten & Outfits: Sie sind für die Organisation der für das Shooting-Konzept benötigten Requisiten, Accessoires und Outfits verantwortlich. Besitzen wir passende Gegenstände in unserem Fundus, stellen wir diese nach Absprache gerne kostenfrei zur Verfügung.
- Beschaffung durch uns: Wünschen Sie, dass wir die Organisation und Beschaffung bestimmter Gegenstände für Sie übernehmen, ist dies als kostenpflichtige Zusatzleistung möglich. Die anfallenden Kosten werden wir transparent und nach vorheriger Absprache in Rechnung stellen.
§ 10 Haftung
- Haftung des Kunden: Sie versichern, dass alle von uns fotografierten Personen volljährig sind und ihre Zustimmung zur Anfertigung und späteren Nutzung der Bilder im vertraglich vereinbarten Rahmen erteilt haben. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.
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Unsere Haftung: Wir haften für von uns verursachte Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit für:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
§ 11 Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten) ausschließlich zur Erfüllung unseres Vertrages mit Ihnen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand: Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Wirksamkeit: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.